Allgemeine Geschäftsbedingungen

kiniwa Pflanzenhandel

Kauf und Lieferung von Pflanzen

Stand: September 2026

Präambel und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge zwischen kiniwa Pflanzenhandel, Inhaber Paul Simon Kirchner-Jones, An der Alten Zündholzfabrik 14, 55246 Wiesbaden, Telefon: +49 (0)163 33 96 988, E-Mail: pflanzenhandel@kiniwa.de (nachfolgend „kiniwa Pflanzenhandel“, „wir“ oder „uns“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Regelungen, die nur für eine dieser Kundengruppen gelten, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1. Diese AGB gelten für Kaufverträge über Pflanzen, insbesondere Bäume, Sträucher, Hecken- und Solitärgehölze, Stauden, Gräser, Blumenzwiebeln und Rollrasen, einschließlich deren Lieferung.

2. kiniwa Pflanzenhandel schuldet den Verkauf und die Lieferung der vereinbarten Pflanzen. Pflanzarbeiten, Pflege sowie Garten- und Pflanzplanung sind nicht Gegenstand dieser Verträge. Werden solche Leistungen von der kiniwa GmbH oder einem anderen Unternehmen erbracht, erfolgt dies aufgrund eines gesonderten Vertrags mit diesem Unternehmen. kiniwa Pflanzenhandel und kiniwa GmbH sind wirtschaftlich verbunden, rechtlich jedoch selbständig. Gesetzliche Verantwortlichkeiten, insbesondere für eigene Pflichtverletzungen und eingesetzte Erfüllungsgehilfen, bleiben unberührt.

3. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Art, Menge, Qualität und Preis der Pflanzen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

4. Nur gegenüber Unternehmern: Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, kiniwa Pflanzenhandel hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote von kiniwa Pflanzenhandel sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindefrist genannt ist.

2. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von kiniwa Pflanzenhandel in Textform zustande. Gegenüber Unternehmern kommt er auch durch die Lieferung der Pflanzen zustande.

3. Bei Verbraucherverträgen erteilt kiniwa Pflanzenhandel die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Kunde eine für den konkreten Vertrag passende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular (§ 9).

§ 3 Beschaffenheit, Qualität und Verfügbarkeit

1. Pflanzen sind lebende Naturprodukte. Die vereinbarte Art, Sorte, Größe und Qualität ergeben sich aus dem Vertrag. Für Baumschulpflanzen werden ergänzend die einschlägigen Gütebestimmungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung herangezogen, soweit sie auf die jeweilige Pflanze anwendbar sind. Gesetzliche Anforderungen an die Beschaffenheit bleiben unberührt.

2. Abweichungen in Wuchs, Form, Farbe, Belaubung oder Blüte gegenüber Abbildungen, Mustern oder Katalogangaben stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb der für die vereinbarte Art, Sorte und Qualität üblichen Beschaffenheit liegen. Jahreszeitlich bedingte Erscheinungen, etwa fehlendes Laub außerhalb der Vegetationsperiode, sind ebenfalls kein Mangel.

3. Ist eine bestellte Pflanze nicht verfügbar, informiert kiniwa Pflanzenhandel den Kunden unverzüglich. Eine Lieferung einer anderen Art, Sorte, Größe oder Qualität erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden. Ohne Zustimmung bleibt die vereinbarte Leistung geschuldet, soweit keine gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte bestehen. Bei einer Aufhebung oder Rückabwicklung des Vertrags werden bereits geleistete Zahlungen für die betroffenen Pflanzen unverzüglich erstattet. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Nichtleistung oder Verzug, bleiben unberührt.

4. Nur gegenüber Unternehmern: Hat kiniwa Pflanzenhandel rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und wird selbst ohne eigenes Verschulden endgültig nicht beliefert, kann kiniwa Pflanzenhandel hinsichtlich der betroffenen Pflanzen vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird unverzüglich informiert; entsprechende Vorauszahlungen werden unverzüglich erstattet. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 4 Preise und Zahlung

1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind dies Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer- und Transportkosten werden gesondert ausgewiesen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung und Lieferung der Pflanzen ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Anzahlung wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.

3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist kiniwa Pflanzenhandel insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

4. Nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührende Ansprüche wegen Mängeln sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung und Anlieferung

1. Liefertermine oder Lieferzeiträume werden im Angebot bzw. bei Vertragsschluss angegeben. Ist keine Leistungszeit vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfordert die Witterung zum Schutz der Pflanzen eine Terminänderung, informiert kiniwa Pflanzenhandel den Kunden unverzüglich und stimmt einen neuen Termin mit ihm ab. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt.

2. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Abladestelle. Der Kunde sorgt für eine für Lieferfahrzeuge geeignete, befahrbare Zufahrt und eine ausreichend große Abladefläche. Ist eine Anlieferung an der vereinbarten Stelle aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, trägt dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

3. Der Kunde oder eine von ihm benannte Person soll bei der Anlieferung anwesend sein. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können die Pflanzen in dessen Abwesenheit an einer von ihm bestimmten Stelle abgestellt werden (Abstellgenehmigung).

4. Werden die Pflanzen zur Pflanzung durch ein vom Kunden beauftragtes Unternehmen (z. B. kiniwa GmbH) geliefert, stimmt kiniwa Pflanzenhandel den Liefertermin mit diesem ab. Die hierfür erforderlichen Liefer- und Kontaktdaten werden nur im notwendigen Umfang und auf einer datenschutzrechtlich zulässigen Grundlage übermittelt (§ 12).

5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 6 Gefahrübergang und Obhut nach Anlieferung

1. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit der Übergabe an den Kunden oder einen von ihm benannten, nicht als Beförderer tätigen Dritten über. Bei einer ausdrücklichen Abstellgenehmigung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ablieferung am vereinbarten Ort. Nur gegenüber Unternehmern gelten bei einem Versendungskauf die Voraussetzungen des § 447 BGB.

2. Pflanzen müssen nach der Anlieferung bis zur Pflanzung vor Austrocknung, Frost, starker Sonne und Wind geschützt und bei Bedarf gewässert oder eingeschlagen werden. Rollrasen ist unverzüglich, in der Regel am Tag der Lieferung, zu verlegen. Mit der Lieferung übergibt kiniwa Pflanzenhandel die erforderlichen Hinweise zur Zwischenlagerung und Pflege in Textform.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist kiniwa Pflanzenhandel berechtigt, die Kosten für Zwischenlagerung und Pflege der Pflanzen in angemessener Höhe zu verlangen.

§ 7 Prüfung bei Anlieferung, Mängelanzeige

1. Verbraucher sollen die Pflanzen bei Anlieferung auf offensichtliche Beschädigungen, Transportschäden, Vertrocknungen sowie auf Abweichungen in Art, Sorte, Größe und Menge prüfen und Beanstandungen möglichst sofort mitteilen. Unterlässt der Verbraucher dies, hat das keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Mängelrechte; die frühzeitige Mitteilung erleichtert jedoch die Klärung und eine rasche Ersatzlieferung.

2. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Im Übrigen wird auch Unternehmern eine zeitnahe Prüfung und Mitteilung erkennbarer Mängel empfohlen; eine zusätzliche vertragliche Ausschlussfrist wird nicht vereinbart.

§ 8 Mängelrechte und Verjährung

1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachstehenden Maßgaben. Maßgeblich ist grundsätzlich die Beschaffenheit bei Gefahrübergang. Die gesetzlichen Beweislastregeln, insbesondere § 477 BGB bei Verbrauchsgüterkäufen, bleiben unberührt. Dies gilt auch für die gesetzlichen Ansprüche auf Ersatz erforderlicher Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls der Kosten des Entfernens und erneuten Einpflanzens nach § 439 BGB.

2. kiniwa Pflanzenhandel schuldet gesunde, art- und sortenechte Pflanzen in der vereinbarten Größe und Qualität. Anwachsen und weitere Entwicklung hängen auch von Pflanzung, Standort, Boden, Pflege und Witterung ab. Ausfälle, die ausschließlich auf nach Gefahrübergang eingetretenen, von kiniwa Pflanzenhandel nicht zu vertretenden Umständen beruhen, begründen keine Mängelhaftung. Gesetzliche Mängelrechte wegen bereits bei Gefahrübergang angelegter Mängel bleiben bestehen. Eine zusätzliche Anwuchs- oder Ersatzgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde; eine gesonderte Garantie des Pflanzunternehmens richtet sich nach dessen Vereinbarung mit dem Kunden.

3. Die Nacherfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbrauchern hat sie innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung des Mangels und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten zu erfolgen. Pflanzzeit und Witterung werden dabei berücksichtigt. Eine Ersatzlieferung in der nächsten geeigneten Pflanzperiode wird nur vereinbart, soweit dies im konkreten Fall zumutbar ist. Weitere gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Die regelmäßige kaufrechtliche Verjährungsfrist für Pflanzen beträgt zwei Jahre ab Ablieferung. Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere zu Arglist, Hemmung, Neubeginn und Ablaufhemmung sowie § 475e BGB, bleiben unberührt.

5. Nur gegenüber Unternehmern: Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b, 478 BGB, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schadensersatzansprüche nach § 11 Abs. 1 und 2.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Ein Vertragsschluss per Telefon oder E-Mail allein begründet noch keinen Fernabsatzvertrag. Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Kunde rechtzeitig eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Allein wegen eines Kaufs in unseren Geschäftsräumen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

2. Gesetzliche Ausnahmen können insbesondere für schnell verderbliche Waren oder für nicht vorgefertigte Waren bestehen, deren Herstellung maßgeblich auf einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers beruht oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 BGB). Ob diese Voraussetzungen bei Rollrasen, Schnittgrün oder individuell angezogenen oder geformten Pflanzen vorliegen, ist im Einzelfall zu beurteilen. Die bloße Bestellung handelsüblicher Pflanzen für einen bestimmten Kunden begründet keine solche Ausnahme.

3. Im Fall eines wirksamen Widerrufs holen wir die Pflanzen auf eigene Kosten ab. Für einen Wertverlust haftet der Verbraucher nur unter den Voraussetzungen des § 357a Abs. 1 BGB, insbesondere nach ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung und bei einem zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit den Pflanzen. Das Einpflanzen kann einen solchen Wertverlust verursachen, beendet für sich genommen aber nicht das Widerrufsrecht. Die Rückzahlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der gesonderten Widerrufsbelehrung.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Die Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von kiniwa Pflanzenhandel, soweit das Eigentum nicht zuvor kraft Gesetzes übergeht. Insbesondere können Pflanzen durch dauerhaftes Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden (§§ 94, 946 BGB). Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises bleibt bestehen.

2. Nur gegenüber Unternehmern: Der Eigentumsvorbehalt besteht bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung. Der Kunde ist berechtigt, die Pflanzen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder bei Dritten einzupflanzen. Er tritt kiniwa Pflanzenhandel bereits jetzt die ihm hieraus gegen Dritte entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der betreffenden Pflanzen (einschließlich Umsatzsteuer) ab; kiniwa Pflanzenhandel nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. kiniwa Pflanzenhandel gibt Sicherheiten frei, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

§ 11 Haftung

1. kiniwa Pflanzenhandel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von kiniwa Pflanzenhandel, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei Arglist, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

kiniwa Pflanzenhandel verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Die erforderlichen Datenschutzinformationen werden dem Kunden bei der Erhebung der Daten zur Verfügung gestellt. Zur Lieferabstimmung werden erforderliche Kontaktdaten im zulässigen Umfang an das vom Kunden beauftragte Pflanzunternehmen übermittelt (§ 5 Abs. 4).

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Rechts dieses Staates unberührt. Gegenüber Unternehmern ist das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen.

2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

kiniwa Pflanzenhandel ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Rechts dieses Staates unberührt. Gegenüber Unternehmern ist das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen.

2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.